Neue Notdienstverordnung

Neue Notdienstverordnung ist ab 14.2.2020 in Kraft!

Für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50 Euro eingeführt und es muß mindestens der zweifache Satz abgerechnet werden.

Die Nachtzeit wird um zwei Stunden verlängert, indem Sie bereits um 18 Uhr (vorher 19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher 7 Uhr) des Folgetages endet.

Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr verschoben.

Maßnahmen zur Eindämmung von Coronavirusinfektionen

Im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung von Coronavirusinfektionen gilt bis auf weiteres:

Grundsätzlich bleibt die Praxis für die tiermedizinische Grundversorgung unserer Kunden geöffnet. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Es findet keine freie Sprechstunde mehr statt. Bei Abgabe von Futter oder Medikamenten bitten wir um telefonische Voranmeldung.

Hierdurch soll erreicht werden, dass die Praxis von möglichst wenig Personen gleichzeitig betreten wird.