Neue Notdienstverordnung

Neue Notdienstverordnung ist ab 14.2.2020 in Kraft!

Für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50 Euro eingeführt und es muß mindestens der zweifache Satz abgerechnet werden.

Die Nachtzeit wird um zwei Stunden verlängert, indem Sie bereits um 18 Uhr (vorher 19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher 7 Uhr) des Folgetages endet.

Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr verschoben.

Kleintierpraxis

Die im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung von Coronavirusinfektionen eingeführte Behandlung nur nach Termin hat sich gut bewährt und bleibt bestehen.

Es findet keine freie Sprechstunde mehr statt. Für die Terminvergabe sind wir telefonisch Montag bis Freitag 8-12 und 14-18 Uhr erreichbar. Bei Abgabe von Futter oder Medikamenten bitten aufgrund der mittlerweile zum Teil eingeschränkten Lieferfähigkeit mancher Firmen um Voranmeldung.