Neue Notdienstverordnung

Neue Notdienstverordnung ist ab 14.2.2020 in Kraft!

Für Leistungen während des Notdienstes wird eine Notdienstgrundgebühr in Höhe von 50 Euro eingeführt und es muß mindestens der zweifache Satz abgerechnet werden.

Die Nachtzeit wird um zwei Stunden verlängert, indem Sie bereits um 18 Uhr (vorher 19 Uhr) eines Tages beginnt und um 8 Uhr (vorher 7 Uhr) des Folgetages endet.

Der Beginn des Wochenendes wird von Samstag 13 Uhr auf Freitag 18 Uhr verschoben.